Ihr Spezialist für Schallpegelmessungen

LärmVibrationsArbSchV

(Die Lärm- und VibrationsArbeitsschutzverordnung ist eine Rechtsverordnung auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes)

  • Gefährdungsanalyse
    Bei Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die daraus eventuell resultierende Gefährdung des Arbeitnehmers bestimmt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes notwendig sind.
  • Schallpegelmessungen
    Das Feststellen der Lärmbelastung an einzelnen Arbeitsplätzen bis hin zur Erstellung von Lärmbereichskarten ganzer Werkshallen.
  • Beratung zur Lärmminderung
    Durchführung einer Frequenzanalyse. Unterstützung bei der Findung von geeigneten Methoden und Materialien zur Lärmminderung.

DIN 15905-5

(Die DIN 15905-5 ist eine technische Regel für den Publikumsschutz bei Veranstaltungen)

  • Messung
    Schallpegelmessung am maßgeblichen Immissionsort im Publikumsbereich bzw. über Korrekturwerte an einem geeigneten Messpunkt, Erstellung eines Messprotokolls
  • Limitierung
    Beschränkung des Schallpegels auf den Richtwert mit Hilfe eines über lange Zeiträume integrierenden Limiters

Pro Silentium ist Sachkundiger für Schallpegelmessungen bei Veranstaltungen und Lizenznehmer von dBmess.

TA-Lärm

(Die TA Lärm ist eine Technische Anleitung auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes)

  • Messung
    (Hinweis: Pro Silentium ist keine amtlich bekanngegebene Messstelle nach § 26 BlmschG, welche die zuständige Behörde fordern kann. Bei Veranstaltungen sind die Behörden aber öfters mal kulant und akzeptieren auch eine Messung durch eine Fachfirma.)

Freizeitlärmrichtlinie 2015

Nicht-gewerblicher Lärm, zum Beispiel von Volksfesten, wird nicht nach TA Lärm, sondern nach Freizeitlärmrichtlinie bewertet. Auch solche Messungen führen wir durch